Immobilienverwaltung: Kosten, Aufgaben und Karriere

(Stand Juni 2026)

Die tatsächlichen Kosten können zudem je nach Objekt deutlich abweichen. Kleine Wohnungseigentümergemeinschaften zahlen pro Einheit häufig mehr als große Anlagen, weil der organisatorische Aufwand nahezu identisch bleibt. Auch ältere Gebäude oder Immobilien mit hohem Sanierungsbedarf verursachen oft höhere Verwaltungskosten.

Wichtig ist außerdem: Die monatliche Vergütung deckt in der Regel nur die im Verwaltervertrag definierten Standardleistungen ab. Zusatzleistungen wie Neuvermietungen, die Begleitung größerer Sanierungen oder rechtliche Sonderthemen werden häufig separat berechnet.

Entscheidend ist deshalb nicht nur der Preis, sondern vor allem ein transparenter Verwaltervertrag. Eigentümer:innen sollten genau prüfen, welche Leistungen im Grundhonorar enthalten sind und welche zusätzlich berechnet werden können.

Praxisbeispiel: Was kostet die Verwaltung für einen einzelnen Eigentümer?

Ein Eigentümer besitzt zwei vermietete Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt zehn Einheiten. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat eine WEG-Verwaltung bestellt, die sich um das Gemeinschaftseigentum kümmert, etwa um Rücklagen, die Eigentümerversammlung oder Instandhaltungen am Gebäude.

Zusätzlich entscheidet sich der Eigentümer dafür, auch die Vermietung seiner beiden Wohnungen über eine Sondereigentumsverwaltung organisieren zu lassen. Diese übernimmt beispielsweise die Mieterkommunikation, Nebenkostenabrechnungen und die Koordination kleiner Reparaturen innerhalb der Wohnungen.

Bei einer monatlichen WEG-Vergütung von 32 EUR pro Einheit und einer Sondereigentumsverwaltung von 38 EUR pro Wohnung ergeben sich folgende laufende Verwaltungskosten:

Leistung Kosten
WEG-Verwaltung (2 Einheiten × 32 €) 64 € pro Monat
Sondereigentumsverwaltung (2 Wohnungen × 38 €) 76 € pro Monat
Gesamt 140 € pro Monat

Welche Leistungen enthalten sind und welche zusätzlich berechnet werden, ergibt sich jeweils aus dem Verwaltervertrag.

Was darf, muss und kann ein Verwalter? Der rechtliche Rahmen im Überblick

Immobilienverwaltung ist in Deutschland rechtlich geregelt. Wer gewerblich Wohnimmobilien verwaltet, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese dienen vor allem dem Schutz von Eigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Erlaubnispflicht nach § 34c GewO

Gewerbliche Immobilienverwalter:innen benötigen eine behördliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (§ 34c GewO). Voraussetzungen sind unter anderem persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Eigentümer:innen sollten sich diese Erlaubnis vor Vertragsabschluss zeigen lassen.

Berufshaftpflichtversicherung

Immobilienverwalter:innen
müssen nach der Makler- und Bauträgerverordnung eine Berufshaftpflichtversicherung vorhalten (§ 15 MaBV). Sie dient dazu, Vermögensschäden abzusichern, die etwa durch Fehler bei Abrechnungen oder Pflichtverletzungen entstehen können.

Weiterbildungspflicht

Seit 2018 gilt für gewerbliche Immobilienverwalter:innen eine gesetzliche Weiterbildungspflicht . Vorgeschrieben sind 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren (§ 15b MaBV). Die Regelung soll sicherstellen, dass Verwalter:innen bei Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht fachlich auf dem aktuellen Stand bleiben.

Hinweis: Die Bundesregierung diskutiert derzeit im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes die Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter:innen und Makler:innen. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus. Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung gilt weiterhin die bestehende Pflicht von 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren. Branchenverbände und Verbraucherschützer haben sich zuletzt mehrheitlich gegen eine Abschaffung ausgesprochen.³

Zertifizierter Verwalter nach WEG

Seit der WEG-Reform haben Wohnungseigentümer:innen grundsätzlich Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Dafür muss eine IHK-Prüfung abgelegt werden. Die Zertifizierung ist kein genereller Pflichtstandard, gilt in der Praxis aber zunehmend als Qualitätsmerkmal.

Wer neu in die Immobilienverwaltung einsteigt oder einzelne Themen gezielt vertiefen möchte, kann sich über aktuelle Seminare und Lehrgänge der Haufe Akademie gezielt und praxisnah qualifizieren:

Selbst verwalten oder Verwaltung beauftragen?

Viele Eigentümer:innen stellen sich früher oder später die Frage, ob sie ihre Immobilie selbst verwalten oder Aufgaben an eine professionelle Hausverwaltung abgeben sollten. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die richtige Lösung hängt vor allem von Kapazitäten, Fachwissen und der Größe des Objekts ab.

Ein oft unterschätzter Aspekt ist auch: Wer selbst verwaltet, haftet. Wird ein Brandschutzmangel übersehen oder eine Nebenkostenabrechnung fehlerhaft erstellt, trägt die Eigentümerin oder der Eigentümer die Konsequenzen. Eine professionelle Verwaltung bringt daher nicht nur Entlastung, sondern auch eine rechtliche Absicherung.

Berufsfeld Immobilienverwaltung: Ausbildung, Einstieg, Karrierechancen

Der Bedarf an qualifizierten Immobilienverwalter:innen wächst. Gründe dafür sind unter anderem der hohe Verwaltungsaufwand in Wohnungseigentümergemeinschaften, zunehmende rechtliche Anforderungen und der Fachkräftemangel in vielen Verwaltungsbetrieben.

Berufseinstieg: klassische Ausbildung

Der klassische Einstieg in der Immobilienverwaltung erfolgt über die Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau. Die Ausbildung vermittelt Grundlagen in Immobilienrecht, Buchhaltung, Vermietung, Verwaltung und Kundenkommunikation.

Quereinstieg durch Weiterbildungen

Auch ein Quereinstieg ist möglich, etwa über Weiterbildungen zum Immobilienfachwirt oder spezielle IHK-Zertifikatslehrgänge.

Entwicklung durch Spezialisierung

Mit Berufserfahrung sind Spezialisierungen möglich, etwa im WEG-Recht, in der technischen Objektbetreuung oder im kaufmännischen Immobilienmanagement. Auch Leitungsfunktionen oder der Schritt in die Selbstständigkeit sind in der Branche üblich.

Typische Arbeitgeber sind

• Hausverwaltungen
• Wohnungsunternehmen
• Banken und Versicherungen mit eigenem Immobilienbestand
• Facility-Management-Unternehmen

FAQs zum Thema Immobilienverwaltung

Was ist der Unterschied zwischen Immobilienverwaltung und Hausverwaltung?

Im Alltag werden die Begriffe oft synonym verwendet. Genau genommen ist Immobilienverwaltung der weitere Begriff: Er umfasst alle Formen der professionellen Verwaltung, also WEG-, Miet- und Gewerbeverwaltung. Hausverwaltung bezieht sich ursprünglich stärker auf Wohngebäude, hat sich aber als allgemeiner Oberbegriff eingebürgert.

Ab wann lohnt sich eine professionelle Immobilienverwaltung?

Eine Faustregel gibt es nicht. Jedoch ab drei Einheiten oder sobald die Eigentümerin bzw. der Eigentümer nicht (mehr) vor Ort ist, lohnt sich die Überlegung, eine Verwaltung zu beauftragen. Bei Eigentümergemeinschaften ab einer gewissen Größe ist professionelle Verwaltung faktisch unverzichtbar.

Was kostet Immobilienverwaltung pro Monat?

Je nach Verwaltungstyp zwischen 28 und 40 EUR pro Einheit und Monat. Das ist der Grundumfang. Sonderleistungen wie Neuvermietung oder Sanierungsbegleitung gehen darüber hinaus und sollten daher im Vertrag klar geregelt sein.

Welche rechtlichen Voraussetzungen muss eine Verwalterin oder ein Verwalter erfüllen?

Gewerbliche Immobilienverwalter:innen benötigen eine Erlaubnis nach §34c GewO, eine Berufshaftpflichtversicherung und müssen sich innerhalb von 3 Jahren 20 Stunden weiterbilden. Seit 2023 können WEG-Eigentümer:innen zusätzlich eine:n zertifizierte:n Verwalter:in mit IHK-Abschluss verlangen.


¹Hinweis: Die genannten Werte basieren auf der aktuellen CRES Verwalterentgeltstudie 2026. Die Studie zeigt auch, dass die Vergütungen für Immobilienverwaltungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Gründe dafür sind unter anderem höhere rechtliche Anforderungen, steigender Verwaltungsaufwand und Personalkosten. Auch in den kommenden Jahren rechnen Branchenverbände mit weiteren Preissteigerungen.

²

³IHK Frankfurt, Stand 05/2026.

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